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Data Trust

12
Jan

Häfen, Schilde, große Probleme

Mit der Daten­schutz-Grund­verord­nung (DSGVO) existiert ein Regelwerk, das ein einheitliches Datenschutzrecht in allen Mitglieds­staaten der Europäischen Union festlegt. Wenn Daten mit Personen­bezug, also beispielsweise Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Schuhgröße, Steuerbescheid, Kfz-Kennzeichen oder auch IP-Adressen, in Länder außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden, muss sicher­gestellt werden, dass dort ein angemessenes Daten­schutz­niveau besteht.

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