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Jan
Häfen, Schilde, große Probleme
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) existiert ein Regelwerk, das ein einheitliches Datenschutzrecht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union festlegt. Wenn Daten mit Personenbezug, also beispielsweise Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Schuhgröße, Steuerbescheid, Kfz-Kennzeichen oder auch IP-Adressen, in Länder außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden, muss sichergestellt werden, dass dort ein angemessenes Datenschutzniveau besteht.